Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung hilft bei fahrlässigen Pflichtverletzungen des Versicherungsnehmers, die bei einem Dritten zu einem Vermögensschaden geführt haben. Hat der Versicherungsnehmer fahrlässig einen solchen Vermögensschaden verursacht, ersetzt die Versicherung den dem Dritten entstandenen Schaden im Rahmen und Umfang der Versicherungsbedingungen.
Vermögensschäden sind Schäden, die weder Personenschäden noch Sachschäden sind und auch nicht durch solche Schäden verursacht wurden.
Für forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse kommen hier insbesondere Schäden aus Falschauskünften an Mitglieder oder aus Fehlern bei der Vermittlung oder Empfehlung von Rohholzhandelsgeschäften in Betracht.
Schadenersatzforderungen aus solchen Vermögensschäden treffen in erster Linie den forstwirtschaftlichen Zusammenschluss selbst, können aber auch gegen Organe oder die handelnden Personen gerichtet sein.
Zur Absicherung dieser Risiken steht Ihnen die Versicherungsstelle Deutscher Wald als Partner für umfassenden Versicherungsschutz zur Seite.
Highlights:
Dipl.-Forstwirt Andreas Wiese
M.Sc. Forst-Holzwissenschaft Katharina Messerer
forst@vsdw.de
Tel. 0221/148-35100
Fax 0221/148-4435100