Im Mai 2007 hat der Deutsche Bundestag das Umweltschadensgesetz verabschiedet. Mit erheblichen Auswirkungen für nahezu jeden Betrieb. Denn vom selbstständigen Handwerker über land- und forstwirtschaftliche Betriebe bis hin zum Chemiekonzern haftet jeder für Schäden, die er der Umwelt zufügt. Die neue Haftung lässt eine Versicherungslücke entstehen, die im Ernstfall existenzbedrohend für Ihren Forstbetrieb sein kann. Schützen Sie sich und Ihren Betrieb vor nicht kalkulierbaren Schadensforderungen. Entscheiden Sie sich für die Umweltschadensversicherung.
Wie hoch das Risiko ist, einen Umweltschaden zu verursachen und zur Übernahme der Sanierungskosten herangezogen zu werden, ist von Betrieb zu Betrieb unterschiedlich. Ihr individuelles Schadensrisiko als Forstbetrieb wird bestimmt durch
Ein Forstbetrieb beauftragt einen Lohnunternehmer, geschlagenes Holz auf einem provisorisch anzulegenden Holzlagerplatz abzulegen. Aufgrund einer Verwechslung errichten die Arbeiter des Lohnunternehmers den Lagerplatz nicht in der angegebenen sondern in einer angrenzenden forstlichen Abteilung. Der Druck des lagernden Holzes führt zu einer erheblichen Schädigung des lokalen Vorkommens der Waldorchidee Frauenschuh. Eine naturkundlich geführte Wandergruppe entdeckt den Verlust des Standorts der geschützten Art und fordert die zuständige Behörde zur Anordnung von Sanierungsmaßnahmen gegen den Forstbetrieb auf.
Die Versicherungsleistungen beinhalten
Detailierte Informationen entnehmen Sie bitte unser Informationsbroschüre "Häufige Fragen im Zusammenhang mit der Umweltschadensversicherung".
Dipl.-Forstwirt Andreas Wiese
forst@vsdw.de
Tel. 0221/148-35100
Fax 0221/148-4435100